Duldung allgemein
Allgemeine Informationen
- Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Ihnen aus sonstigen Gründen kein weiteres Aufenthaltsrecht mehr zusteht, sind Sie verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen (Ausreiseverpflichtung).
- Für die Ausreise können Ihnen organisatorische und finanzielle Hilfen angeboten werden.
- Wenn Sie das Bundesgebiet trotz Ausreiseverpflichtung nicht verlassen können, erhalten Sie für die Zeit des weiteren Aufenthalts i.d.R. eine Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung).
- Ihre Ausreisepflicht besteht weiter. Sie sind weiterhin verpflichtet, alles zu tun, um dieser Ausreiseverpflichtung nachzukommen, insbesondere Ihre Identität durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen (Mitwirkungspflicht).
- Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Ausreisepflicht, ggf. auch mit Zwangsmitteln, durchzusetzen.
- Duldungen können abhängig vom Einzelfall mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden, z.B. Wohnsitzauflagen oder Aufenthaltsbeschränkungen.
- Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Sie kann untersagt werden.
Gebühren
- Die Gebühren betragen, sofern keine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist,
- erstmalige Ausstellung einer Duldung 62 Euro,
- Verlängerung einer Duldung
- nur als Aufkleber 33 Euro,
- mit Trägervordruck 37 Euro
- Aufhebung oder Änderung einer Auflage auf Antrag 50 Euro
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Gebühren ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bisherige Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Bei Verlängerung mit neuem Trägervordruck: NEUES biometrisches Foto
- Bei Ermäßigung oder Verzicht auf Gebühren: aktueller Leistungsbescheid
Formulare
- PDF-Datei: (63 kB)
- PDF-Datei: (673 kB)
- PDF-Datei: (33 kB)
- PDF-Datei: (68 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de
Frau Köslin
Amt 10
Telefon: 05141/916-1039
Frau Sax
Amt 10
Telefon: 05141/916-1013