Ausbildungsduldung - § 60c AufenthG
Allgemeine Informationen
- Eine Ausbildungsduldung kann Ihnen erteilt werden für
- eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf,
- eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, wenn
- daran eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf anschlussfähig ist,
- die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt.
- Die Erteilung einer Ausbildungsduldung berechtigt Sie nicht automatisch zur Wohnsitzänderung. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. siehe Umverteilung/Änderung Wohnsitzauflage (Linke)
- Eine Ausbildungsduldung wird Ihnen unter anderem nicht erteilt, wenn
- Sie wegen einer offensichtlichen Straftat verurteilt wurden,
- die Ausbildung offensichtlich missbräuchlich erfolgt,
- Ihre Identität nicht geklärt ist (zeitliche Fristen zum Nachweis),
- bereits Maßnahmen zu Ihrer Aufenthaltsbeendigung eingeleitet worden sind.
- Die Ausbildungsduldung können Sie
- frühestens sieben Monate vor Beginn der Ausbildung beantragen und
- frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erhalten.
- Die Ausbildungsduldung kann erlöschen
- wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden,
- wenn Sie die Ausbildung vorzeitig beenden oder abbrechen (eine einmalige Verlängerung für sechs Monate ist möglich).
- Wenn Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und Sie danach weiter in Ihrem erlernten Beruf arbeiten, kann Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Gebühren
- siehe Duldung allgemein
Erforderliche Unterlagen
- Bisherige Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Ausbildungsvertrag
- Identitätsnachweis bzw. Nationalpass
- Bei Verlängerung mit neuem Trägervordruck: NEUES biometrisches Foto
- Bei Ermäßigung oder Verzicht auf Gebühren: aktueller Leistungsbescheid
Formulare
- PDF-Datei: (33 kB)
- PDF-Datei: (63 kB)
- PDF-Datei: (673 kB)
- PDF-Datei: (68 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: ABH@LKCelle.de
Buchstabe A bis B
Herr Felsing
Amt 10
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe C bis g
Frau Srock
Amt 10
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe K bis M
Frau van der Meulen
Amt 10
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe h bis J, T bis Z
Herr Doerks
Amt 10
Telefon: 05141/916-1048
Buchstabe N bis S
Frau Kalinowski
Amt 10
Telefon: 05141/916-1045