Arbeitsaufnahme von Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
Allgemeine Informationen
- Vor einer Arbeitsaufnahme müssen Sie die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung beantragen.
- Sie können u.a. den Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung stellen, wenn Sie sich seit mindestens drei Monaten mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Bundesgebiet aufhalten.
- Der Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung wird der Bundesagentur für Arbeit zur Stellungnahme übermittelt, sofern Sie noch keine vier Jahre in Deutschland leben.
- Die Beantragung der Zulassung einer Beschäftigung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen.
- Die Entscheidung über den Antrag erhalten Sie schriftlich.
- Hinweis:
- Sofern Sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben
- oder
- eine Duldung besitzen und falsche bzw. nicht ausreichende Angaben über Ihre Identität bzw. Staatsangehörigkeit gemacht haben,
- kann die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden.
Gebühren
- es fallen keine Gebühren an
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung einschl. Stellenbeschreibung (durch Arbeitgeber auszufüllen
- ggf. Verdienst- und Stundennachweise der letzten drei Monate
Formulare
- PDF-Datei: (63 kB)
- PDF-Datei: (314 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: ABH@LKCelle.de
Buchstabe A-B, Z
Herr Felsing
Amt 10
Telefon: 05141/916-1049
Buchstabe C-G, X-Y
Frau Srock
Amt 10
Telefon: 05141/916-1035
Buchstabe H-M, W
Frau van der Meulen
Amt 10
Telefon: 05141/916-1038
Buchstabe N-V
Frau Kalinowski
Amt 10
Telefon: 05141/916-1045