Verpflichtungserklärung (Einladung)
Allgemeine Informationen
- Für die Erteilung oder Verlängerung eines (Besuchs-)Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu tragen.
- Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch Ihres Gastes beruhen sollte. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
- Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise Ihres Gastes.
- Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.
- Voraussetzung ist Ihre ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
Hinweis:
- Sofern sich mehrere Personen gemeinsam zur Kostenübernahme verpflichten, ist jeweils eine eigene Verpflichtungserklärung erforderlich.
- Bevor Ihr Gast das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt je Verpflichtungserklärung 29,-Euro.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr eigener Reisepass oder Personalausweis
- Erfassungsbogen Besuchseinladung
- Passkopie des Besuchs
- Aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Steuerberaterbescheinigung, Mieteinnahmen)
Formulare
- PDF-Datei: (753 kB)
- XLSX-Datei: (15 kB)
- PDF-Datei: (65 kB)
Ansprechpartner
E-Mail: auslaenderstelle@lkcelle.de