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Negativbescheinigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bei Ihrer Heimatbehörde nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, stellen wir Ihnen auf Antrag eine sogenannte Negativbescheinigung aus.

Gebühren

  • die Gebühren betragen 51,- €

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind als einfache Kopien einzureichen:

  • Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität
  • Ihre Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)
  • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
  • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
  • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates
  • Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend):
  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

Formulare

Die benötigten Formulare können auch beim Bundesverwaltungsamt heruntergeladen werden: www.bva.bund.de

Ansprechpartnerin

Frau Lüddecke

Amt 10
Telefon: 05141/916-1043
E-Mail: star@lkcelle.de