Negativbescheinigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bei Ihrer Heimatbehörde nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, stellen wir Ihnen auf Antrag eine sogenannte Negativbescheinigung aus.
Gebühren
- die Gebühren betragen 51,- €
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind als einfache Kopien einzureichen:
- Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität
- Ihre Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)
- Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
- Auszug aus dem deutschen Melderegister
- Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
- Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
- Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates
- Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend):
- Adoptionsunterlagen
- Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
Formulare
- PDF-Datei: (204 kB)
Die benötigten Formulare können auch beim Bundesverwaltungsamt heruntergeladen werden: www.bva.bund.de
Ansprechpartnerin
Frau Lüddecke
Amt 10
Telefon: 05141/916-1043
E-Mail: star@lkcelle.de