Beibehaltungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen und eine weitere fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Gebühren
Die Gebühren betragen
- für volljährige Personen 255 EUR
- für minderjährige Kinder 51 EUR
Erforderliche Unterlagen
Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben - als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen
Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:
- deutscher Personalausweis
- deutscher Reisepass
- (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis
Mögliche Nachweise zur Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat:
- Permanent Resident Card
- Green Card
- Niederlassungsbewilligung
- Ausländerausweis
Mögliche Nachweise zu Bindungen an Deutschland und den Gründen für den Erwerb der angestrebten Staatsangehörigkeit (in einfacher Kopie):
- bei Immobilienbesitz: Grundbuchauszug oder letzter Grundsteuerbescheid (einfache Kopie)
- bei Rentenbezug oder -anwartschaften: Ihr letzter Rentenbescheid oder letzte Mitteilung (einfache Kopie)
- Stellenausschreibung
- Nachweise zu Stipendien
- Nachweise über steuerliche Nachteile im Erbschaftsrecht
- Nachweise über Nachteile in Sorgerechtsprozessen
Formulare
Ansprechpartnerin
Frau Lüddecke
Amt 10
Telefon: 05141/916-1043
E-Mail: star@lkcelle.de