Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Allgemeine Informationen
- Deutsche können auf ihre Staatsangehörigkeit verzeichtne, wenn sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
- Auch wenn in Deutschland die generelle Wehrpflicht zurzeit ausgesetzt ist, wurde sie nicht endgültig abgeschafft. Wehrpflichtige benötigen daher für den Verzicht die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung
- Minderjährige oder unter Betreuung stehende Volljährige können nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) entlassen werden.
- Für wenige Berufsgruppen (z. B. aktive Beamte, Richter, Soldaten u. a.) ist ein Verzicht nicht möglich.
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenfrei
Erforderliche Unterlagen
- deutscher Personalausweis
- deutscher Reisepass
- (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis
- ausländischer Personalausweis
- ausländischer Reisepass
- (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
- ausländische Meldebestätigung
- Genehmigung des deutschen Familiengerichts bei minderjährigen Kindern oder unter stehenden volljährigen Antragstellern
Formulare:
derzeit gibt es keine Formulare für diesen Themenbereich
Ansprechpartnerin:
Frau Lüddecke
Amt10
Telefon: 05141/916-1043
E-Mail: star@lkcelle.de