Apostille/Legalisation
Allgemeine Informationen
Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland
Im Ausland werden öffentliche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.
Erteilung einer Apostille
Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, dass die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen ist. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt. Die Erteilung der Apostille erfolgt über den Landkreis Celle durch die Polizeidirektion Lüneburg.
Erteilung einer Legalisation
Für diejenigen Länder, die dem genannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. Die Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Lüneburg) vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.
Die Polizeidirektion Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg beglaubigt grundsätzlich alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellten Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind.
Die Vorbereitung der Urkunde für die Anbringung einer Apostille oder Legalisation, die zuvor von den Standesämtern der Gemeinden des Landkreises Celle ausgestellt wurde, erfolgt grundsätzlich beim Landkreis Celle. Im Anschluss daran erfolgt die Versendung an die Polizeidirektion Lüneburg.
Gebühren
- Bei uns fallen keine Gebühren an.
- Die Gebühren der Polizeidirektion Lüneburg erfragen Sie bitte dort direkt (Kontaktdaten s. Link)
Erforderliche Unterlagen
Urkunden im Original
Link zu „Auswärtiges Amt Konsularinfo Urkundenverkehr“
Link zu „Polizeidirektion Lüneburg“
Formulare
es liegen keine Formulare zu diesem Themenbereich vor
Ansprechpartnerin:
Frau Sax
Amt 10
Telefon: 05141/916-1033
E-Mail: Personenstand@lkcelle.de