Durchführung von Katastrophenschutzübungen
Allgemeine Informationen
Um für eventuelle Katastropheneinsätze gut vorbereitet zu sein, muss die Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchführen, an denen die Stabsmitglieder, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen teilnehmen sollen. Diese Übungen finden als Stabsrahmenübung auf Kreis- sowie Landesebene statt. Zusätzlich führen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen solche Übungen standortübergreifend durch.
Gebühren
es werden keine Gebühren erhoben
Unterlagen
es liegen keiner Unterlagen vor
Formulare
es liegen keine Formulare vor