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Durchführung von Katastrophenschutzübungen

Allgemeine Informationen

Um für eventuelle Katastropheneinsätze gut vorbereitet zu sein, muss die Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchführen, an denen die Stabsmitglieder, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen teilnehmen sollen. Diese Übungen finden als Stabsrahmenübung auf Kreis- sowie Landesebene statt. Zusätzlich führen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen solche Übungen standortübergreifend durch.

Gebühren

es werden keine Gebühren erhoben

Unterlagen

es liegen keiner Unterlagen vor

Formulare

es liegen keine Formulare vor