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Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Materialien des Katastrophenschutzes

Allgemeine Informationen

Durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden den Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung dieser Materialen unterliegt ebenfalls der Katastrophenschutzbehörde. Gleiches gilt für die Mittel und Materialen, die vom Land Niedersachsen bereitgestellt werden.

Gebühren

es werden keine Gebühren erhoben

Unterlagen

es liegen keiner Unterlagen vor

Formulare

es liegen keine Formulare vor