Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Materialien des Katastrophenschutzes
Allgemeine Informationen
Durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden den Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung dieser Materialen unterliegt ebenfalls der Katastrophenschutzbehörde. Gleiches gilt für die Mittel und Materialen, die vom Land Niedersachsen bereitgestellt werden.
Gebühren
es werden keine Gebühren erhoben
Unterlagen
es liegen keiner Unterlagen vor
Formulare
es liegen keine Formulare vor