Anlagen für wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind flüssige, gasförmige oder feste Stoffe, durch die Gewässer (Grundwasser oder oberirdische Gewässer) verunreinigt werden können. Neben den bekannten wassergefährdenden Stoffen wie z. B. Dieselkraftstoff, Benzin und Heizöl gibt es auch eine Unzahl von chemischen Stoffen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen entsprechend der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Fachbetriebe (AwSV) errichtet und betrieben werden.
Beispiele zu Anlagen für wassergefährdende Stoffe:
- Heizölverbrauchertankanlagen
- Tankstellen zum Eigenverbrauch
- Jauche-/Gülle- und Silagelagerung
- Biogasalagen
Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern, dass die Stoffe nicht unkontrolliert austreten und Gewässer verunreinigen können. Die Anforderungen, die an die ordnungsgemäße Lagerung gestellt werden, sind abhängig von dem Gefährdungspotential der Anlage.
Für Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten gelten besondere Anforderungen.