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Biogasanlagen

Biogasanlagen bestehen aus mehreren Anlagenkomponenten (Anlagen zur Vergärung von Jauche, Gülle, Silagesickersaft mit ihren betrieblich verbundenen Nebenanlagen, wie z. B. Lagerbehälter, Rohrleitungen, Befüll- und Entnahmestellen), die gemäß § 161 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zählen. Für diese Anlagen gelten die Anforderungen der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (AwSV).

Eine Biogasanlage muss einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden, die zum einen einmalig vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre zu erfolgen hat. Die Prüfung muss von einem AwSV-Sachverständigen nach § 16 AwSV durchgeführt werden.

Es ist ratsam, rechtzeitig vor der Planung den Kontakt zu einem Sachverständigenbüro herzustellen. Im Wesentlichen umfasst die Prüfung den Nachweis der Dichtheit der Behälter und der flüssigkeitsführenden Rohrleitungen, die Funktionssicherheit der Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Schieber, Druckwächter und Überfüllsicherungen sowie die ausreichende Größe und Dichtheit des Auffangraumes. Darüber hinaus wird z.B. festgestellt, ob ordnungsgemäße Abfüllplätze vorhanden sind oder das BHKW durch eine geeignete Wanne gesichert ist. Die Nebenanlagen werden in die Prüfung miteinbezogen.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) hat eine Arbeitshilfe "Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen - Anforderungen an den Gewässerschutz" herausgegeben.

Veröffentlichungen zum Themenbereich Umgang mit wassergefährdenden Stoffen