Gewässerbenutzungen
Gewässer können benutzt werden, indem z.B. Wasser entnommen, abgeleitet, aufgestaut, abgesenkt oder umgeleitet wird. Dazu benötigen Sie von uns eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Wasser entnommen wird für den Haushalt, für den Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs, zum Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Grundstücke und soweit es sich nur um geringe Mengen handelt oder nur für vorübergehende Zwecke.
Die Antragsunterlagen sind von einem fachkundigen Ingenieur zu erstellen und mindestens dreifach über die zuständige Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde bei uns einzureichen.
Bohrungen für Beregnungsbrunnen und anders genutzte Brunnen sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bohrarbeiten bei uns anzumelden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wenden Sie sich an die Ansprechperson.