Regenwasserbeseitigung
Die Regenwasserbeseitigung findet im Landkreis Celle aufgrund der meist gut durchlässigen Böden fast immer als reine Versickerung statt (zumindest bei Neu- und Umbauten).
Grundsätzlich ist dabei der Grundstückseigentümer zur Beseitigung des Niederschlagswassers verpflichtet. Um jedoch eine ordnungsgemäße Versickerung bzw. Ableitung sicherzustellen, muss für die Oberflächenentwässerung eine gesonderte wasserbehördliche Erlaubnis beantragt werden. Lediglich reine Wohngrundstücke sind unter gewissen Voraussetzungen erlaubnisfrei (siehe Merkblatt).
Im Erlaubnisverfahren wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben an die Reinigung des Regenwassers erfüllt werden, die Regenwasserbeseitigungsanlagen ausreichend bemessen sind und (falls eine Ableitung unumgänglich ist) ausreichend Rückhaltevolumen zur Verfügung steht.
Soweit es die Boden- und Grundwasserverhältnisse zulassen, muss jedoch eine Versickerung immer einer Ableitung vorgezogen werden.
Die Versickerung sollte in der Regel oberirdisch über die „belebte Bodenzone“ als Flächen-, Mulden- oder Beckenversickerung erfolgen. Lediglich das von Dachflächen anfallende Regenwasser kann bei ausreichendem Grundwasserabstand auch einer unterirdischen Versickerung zugeführt werden (z.B. über Rohrrigolen). Versickerungsschächte genügen allerdings nicht mehr den heutigen Anforderungen!
Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, mit der Planung und der Erstellung der Antragsunterlagen eine fachkundige Person zu beauftragen. Gerne stehen wir auch für eine Beratung bezüglich der Oberflächenentwässerung und dem Umfang der Antragsunterlagen für Sie zur Verfügung.
Weitere Informationen:
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Ansprechpartner/in:
Örtliche Zuständigkeit für: Gemeinde Faßberg, Gemeinde Winsen, SG Wathlingen
Örtliche Zuständigkeit für: SG Flotwedel, Gemeinden Eschede, Hambühren, Südheide und Wietze
Örtliche Zuständigkeit für: Stadt Bergen, SG Lachendorf und gemeindefreier Bezirk Lohheide