Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Die Herstellung von baulichen Anlagen, die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche, der Umbruch von Grünland in Ackerland, die Anlegung von Baum- oder Strauchpflanzungen und die Lagerung von Stoffen die den Hochwasserabfluss hindern können (Erde, Holz, Sand, Steine und dergleichen), bedürfen in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Die wasserbehördliche Genehmigung darf jedoch nur erteilt werden, wenn die geplante Maßnahme den Hochwasserabfluss voraussichtlich nicht beeinträchtigt und kein Retentionsvolumen verloren geht bzw. sich die zu erwartenden Beeinträchtigungen in geeigneter Weise ausgleichen lassen.
Ein Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahme zu stellen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum einzureichen.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Antragsunterlagen für die Genehmigung von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten steht Ihnen ein Merkblatt zur Verfügung.
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Links:
- Internetlinks zu den niedersächsischen Hochwassergefahren- und -risikokarten gem. § 74 WHG
- Überschwemmungsgebiet des Suhrbaches