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Kinderschutz

Es ist der gesetzliche Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes gehen aus diesem Grund allen Meldungen, die darauf hinweisen, dass ein Kind in Gefahr sein könnte, nach.

Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie und den Kindern, um die Hinweise zu prüfen. Wenn eine Gefährdungssituation/Notlage feststellen wird, wird gemeinsam mit der Familie eine Lösungsmöglichkeit entwickelt.

„Was muss sich zum Schutz für das Kind/den Jugendlichen ändern, damit das Wohl geschützt ist? Ist die Leitfrage der Gespräche und allen Handelns.

In vielen Fällen reicht eine Unterstützung z.B. durch regelmäßige Beratungsgespräche oder eine Hilfe zur Erziehung aus. In einigen – sehr schwierigen Fällen muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen. D.h. für eine kurze Zeit unterbringen, um das Wohlergehen sicherzustellen. Anschließend wird geprüft, unter welchen Bedingungen die Kinder zu den Eltern zurückkehren.

Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn in solch einer schwierigen und belastenden Situation die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.

Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder.