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PTJ: Neubau und Erneuerung von Radwegen an Kreisstraßen

Neubau und Erneuerung von Radwegen an Kreisstraßen in den Jahren 2021-2022

Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen dar. Darüber hinaus liefert er positive Effekte auf die Umwelt, das Klima und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sowie die Gesundheit der Menschen. Der Landkreis Celle ist bestrebt, durch eine sichere, bedarfsgerechte und komfortable Radverkehrsinfrastruktur eine wichtige Grundlage für die Förderung des Radverkehrs bereitzustellen. Wesentliche Grundvoraussetzung des Radverkehrs sind durchgängige und vor allem alltagstaugliche Radverkehrsnetze.

Der Landkreis Celle unterhält Radverkehrsanlagen mit einer Gesamtlänge von zurzeit ca. 154 km und Radwanderwege mit einer Gesamtlänge von ca. 55 km. Der Nutzungszustand dieses Netzes wird durch regelmäßige Unterhaltung und Erneuerung aufrechterhalten.

Das Alter des Wegenetzes ist sehr unterschiedlich. Bereits ab 1980 wurden die ersten kreisstraßenbegleitenden Betonwege erstellt, die damals noch mit 1,60 m Breite gebaut wurden. Diese ersten Wege werden auch in den nächsten Jahren erneuert werden müssen (älter als 30 Jahre, Abschreibung erfolgt über 25 Jahre).

Im Rahmen einer 2020 durchgeführten Untersuchung wurden die gesamten Radwege und Nebenanlagen (Baulast des Landkreises) an Kreisstraßen mit einer Länge von 154 km in Abschnitte aufgeteilt und bewertet. Die Bewertung erfolgte in Anlehnung an die Zustandserfassung von Straßen gemäß den technischen Empfehlungen der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) und hat folgende Ergebnisse ergeben:

Note
Kilometer
Beschreibung
1
50,46
guter Zustand
2
34,24
leichte Schäden
3
27,59
deutlich ausgeprägte Schäden
4
30,92
starke Schäden
5
11,44
sehr stark ausgeprägte Schäden

Die durchschnittliche Zustandsnote liegt bei 2,47. Im Vergleich zur Bewertung 2019 (Zustandsnote 2,33) hat sich eine leichte Verschlechterung ergeben, der Gesamtzustand des Radwegnetzes ist jedoch weiterhin mit gut zu beurteilen.

Folgende Radwege sind für die Erneuerung vorgesehen:

2021 – Erneuerung Radwegteilstück K 58 Papenhorst – Nienhagen

Für 2021 ist die Erneuerung eines Teilstückes des Radweges im Zuge der K 58 von Papenhorst bis Nienhagen (km 4,20 bis km 5,42) auf einer Länge von ca. 1,22 km (Zustandsnote 5) vorgesehen. Der vorhandene ca. 1,80 m breite Asphaltradweg weist starke Schäden auf und soll möglichst in einer Breite von 2,50 m ausgebaut werden.

2021 Erneuerung Radwegteilstück K 34 Beedenbostel – Kreisverkehrsplatz K 80 / K 34

Für 2021 ist die Erneuerung eines Radwegteilstückes an der K 34 von Beedenbostel bis zum Kreisverkehrsplatz (km 0,19 bis km 0,94) auf einer Länge von 0,75 km (Zustandsnote 5) vorgesehen. Wegen der Geländesituation erfolgt die Erneuerung in der vorhandenen Breite von 2,00 m.

2022 – Erneuerung Radwegteilstück K 50, von der B 214 – Wienhausen

Für 2022 ist die Erneuerung eines Teilstückes des Radweges im Zuge der K 50 von der B 214 bis Wienhausen (mit Ausnahme der Ortslage Bockelskamp) auf einer Länge von 3,10 km (Zustandsnote 5) vorgesehen. Es gibt viele Unebenheiten durch verdrückte Betonplatten, Risse und Anhebungen durch Baumwurzeln. Der ca. 1,80 m breite Radweg soll in einer Breite von ca. 2,50 m ausgebaut werden.

2022 Erneuerung Radwegteilstück K 50 Anschluss Offensen – Abzweig Allerparadies

Für 2022 ist die Erneuerung eines Radwegteilstückes an der K 50 von Offensen bis zum Abzweig Allerparadies (km 8,38 bis km 8,78, Zustandsnote 5) vorgesehen. Durch die angrenzenden Gräben kann eine Erneuerung nur in der vorhandenen Breite von 2,00 m erfolgen.

Es wurden Förderanträge nach dem NGVFG (Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden) sowie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit („Projektträger Jülich“) gestellt.

Vorhabenthema: KSI: Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 12

Neubau eines Radweges entlang der Kreisstraße 12 von Nindorf nach Widdernhausen

  • Förderkennzeichen: 67K16083
  • Förderzeitraum: 01.05.2021-30.04.2023

Vorhabenthema: KSI: Verbesserung von Abschnitten gemeinsamer Geh- und Radwege an den Kreisstraßen K34, K50 und K58

Verbesserung von Abschnitten gemeinsamer Geh- und Radwege an den Kreisstraßen K34, K50 und K58 im Landkreis Celle zur Förderung des Alltagsradverkehrs

Logo Projektträger und Forschungszentrum Jülich
  • Förderkennzeichen: 67K15338
  • Förderzeitraum: 01.05.2021-30.04.2023
  • Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 1.180.613,04 €
  • Die Kostenträger der Baumaßnahme sind:
    • 460.409,33 € entspricht 39 % Land Niedersachsen
    • 472.291,00 € entspricht 40 % Projektträger Jülich
    • 247.912,71 € entspricht 21 % Landkreis Celle

Nationale Klimaschutzinitiative:

Logo gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternahmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger, Forschungszentrum Jülich

gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Neubau eines Radweges an der Kreisstraße 12 von Nindorf bis Widdernhausen

Bei dem geplanten Radweg handelt es sich um den Neubau an den Kreisstraßen 12 zwischen Nindorf und Widderhausen im Landkreis Celle.

Logo Projektträger und Forschungszentrum Jülich

Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 1,4 km.

Der Radweg wird in 2,50m Breite in Asphaltbauweise erstellt.

Die Baumaßnahme soll in 2021 umgesetzt werden. Die Bauzeit wird sich auf etwa 3 Monate erstrecken.

Das Vorhaben soll in einem Bauabschnitt unter halbseitiger Sperrung des Verkehrsweges umgesetzt werden.

Nationale Klimaschutzinitiative:

Logo gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternahmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger, Forschungszentrum Jülich

gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet wurde. Für alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger, die bisher von PtJ betreut wurden, bleibt dieser bis Ende 2021 die zuständige Stelle.

Der Wechsel des Projektträgers betrifft alle derzeit vom PtJ betreuten NKI-Förderungen und Aufträge in den folgenden Bereichen:

  • Kommunalrichtlinie - Klimaschutz im kommunalen Umfeld / Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen,
  • Mikro-Depot-Richtlinie,
  • Förderaufruf für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte,
  • Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr,
  • Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte,
  • Förderaufruf Nachbarschaftsprojekte „Kurze Wege für den Klimaschutz“,
  • Förderaufruf Klimaschutz im Alltag in städtischen Quartieren und ländlichen Nachbarschaften sowie
  • im Rahmen der NKI geförderte Einzel- und Sonderprojekte und Aufträge.

Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreuten Förderungen im Rahmen der NKI sind von diesem Wechsel nicht betroffen.

Für Skizzeneinreichende, Antragstellende, Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger und Auftragnehmende sind mit dem Wechsel der Projektträgerschaft zunächst keine grundsätzlichen Veränderungen verbunden. Mit dem Übergang der Projektträgerschaft wechseln voraussichtlich auch die entsprechenden Mitarbeitenden von PtJ zur ZUG. So soll eine unterbrechungsfreie Betreuung und Weiterführung der NKI–Projekte gewährleistet werden.

Informationen über die relevanten Auswirkungen des Wechsels der Projektträgerschaft werden rechtzeitig veröffentlicht. Die neuen Kontaktdaten werden im Herbst 2021 bekannt gegeben.

Wichtiger Hinweis für laufende Projekte und Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger: Um einen reibungslosen Übergang zum Jahreswechsel zu gewährleisten, müssen die letzten Zahlungsanforderungen für 2021 und Änderungsanträge, die mit einer Änderung der Haushaltsdaten bis einschließlich 2022 verbunden sind, bis spätestens 31. Oktober 2021 bei PtJ eingegangen sein.