Ausflüge/mehrtägige Klassenfahrten (im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen)
Wer bekommt diese Leistung?
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Tagespflege geleistet wird.
Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle mehrtägigen Schulfahrten im Sinne des Runderlasses des Kultusministeriums (s.u.) z.B. auch Schüleraustausch, Skifreizeit oder Orchesterfahrt. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der Schulfahrt wird nicht übernommen. Das gleiche gilt für eintägige Ausflüge. Förderfähig sind lediglich Ausflüge, bei denen das Einrichtungsgelände verlassen wird. Für Ausflüge über 20 € ist ein Nachweis der Zahlung erforderlich.
Wie funktioniert das?
Die Leistungen müssen Sie für jedes Kind und jede Fahrt/jeden Ausflug gesondert beantragen. Der Antrag auf Kostenübernahme für die Aufwendungen muss rechtzeitig vor Beginn der Fahrt bzw. Fälligkeit der Zahlung gestellt werden. Der Landkreis rechnet die Kosten dann direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung ab. Bei Ausflügen ist eine Erstattung an den Antragsteller möglich, soweit dieser einen Nachweis über die Kosten vorlegt.
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