Wohngeld
Als Wohngeld bezeichnet man den Zuschuss zur Miete oder Belastung. Es dient zur Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld kann auch für Bewohner in Einrichtungen (z.B. Altenheim, Pflegeheim) bewilligt werden.
Unsere Leistungen:
Wohngeld beantragen
Allgemeine Informationen
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt (keine Übernahme der gesamten Mietkosten / Belastung).
- Höhe: Abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
- Dauer: In der Regel für 12 Monate.
Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
- Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.
Kein Anspruch besteht bei dem Bezug bestimmter Transferleistungen und / oder wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.
Verfahrensablauf
Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das im Internet zur Verfügung stehende Formular. Sie können die Unterlagen gern per E-Mail oder per Post einreichen.
Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen immer in Kopie ein! Bitte informieren Sie uns rechtzeitig bei Änderungen in Ihren Verhältnissen!
Erforderliche Unterlagen
- PDF-Datei: (65 kB)
Vertiefende Informationen und Downloads
Mietzuschuss
- PDF-Datei: (105 kB)
- PDF-Datei: (65 kB)
- PDF-Datei: (129 kB)
- PDF-Datei: (113 kB)
- PDF-Datei: (33 kB)
- PDF-Datei: (178 kB)
- PDF-Datei: (175 kB)
Lastenzuschuss
- PDF-Datei: (99 kB)
- PDF-Datei: (67 kB)
- PDF-Datei: (141 kB)
- PDF-Datei: (85 kB)
- PDF-Datei: (33 kB)
- PDF-Datei: (126 kB)
- PDF-Datei: (178 kB)
Heimbewohner
- PDF-Datei: (262 kB)