Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.
- Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.
Kein Anspruch besteht bei dem Bezug bestimmter Transferleistungen und / oder wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.