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Leistungen nach dem SGB II

Der Landkreis Celle und die Agentur für Arbeit haben am 28.09.2011 zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende die gemeinsame Einrichtung Jobcenter im Landkreis Celle an zwei Standorten, in Celle und in Hermannsburg, gegründet.

Aufgabe des Jobcenters im Landkreis Celle ist es, Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewähren und durch „Fördern und Fordern“ den betroffenen Menschen ihren Lebensunterhalt zu sichern sowie die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Welche Leistungen das Jobcenter im Landkreis Celle genau gewährt, erfahren Sie auf der Internetseite der gemeinsamen Einrichtung.

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