Kosten der Unterkunft
Der Landkreis Celle lässt von einem externen Gutachter nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen die angemessenen Kosten der Unterkunft für leistungsberechtigte Personen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz ermitteln.
Ab 01.01.2023 wird es zusätzlich zur neuen Mietwerttabelle auch die Möglichkeit eines Klimabonus geben. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnungskosten kann sich der energetische Zustand des Gebäudes positiv auswirken. Maßgeblich ist dabei der Energieausweis für das Gebäude. Mieter haben nach dem Gebäudeenergiegesetz einen Anspruch auf Einsichtnahme und Kopie des Energieausweises.
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Ab 01.01.2023:
Wohnungsmarktgutachten zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 im Landkreis Celle