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Kommunale Eingliederungsleistung gem. § 16a SGB II

Der Landkreis Celle erbringt die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II im eigenen Namen.

    • Ob eine Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen gem. § 16a Nr. 1 SGB II für Sie in Ihrem Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.
    • Ob eine Schuldnerberatung gem. § 16a Nr. 2 SGB II für Sie in Ihrem Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.
    • Eine psychosoziale Beratung gem. § 16a Nr. 3 SGB II ist in der psychosozialen Beratungsstelle Celle möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite. Ob eine solche Leistung für Sie im Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.
    • Von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder haben im Landkreis Celle die Möglichkeit in zwei Frauenhäusern Schutz, Zuflucht und Hilfe zu suchen. Telefonisch erreichbar sind die Frauenhäuser unter den Telefonnummern:

Frauenhäuser im Landkreis Celle

Telefon: 05141-25788

Telefon: 05141-6633

    • Ob eine Suchtberatung gem. § 16a Nr. 4 SGB II für Sie in Ihrem Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.