Verschiedene Hilfearten
Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf. Durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, durch Pflegebedürftigkeit, durch den Tod des Partners, durch Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen, durch irgendein Unglück, wie es jeden von uns treffen kann.
Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert: durch die Krankenkasse, durch die Pflegeversicherung, durch die Unfallversicherung, durch die Arbeitslosenversicherung, durch die Altersversorgung zum Beispiel. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt?
In eine Notlage, in der uns keine Versicherung, kein Arbeitsamt, keine Bank und kein Verwandter hilft?
Dann gibt es immer noch die Sozialhilfe. Sie ist eine staatliche Leistung, auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat, wie z.B. auf Kindergeld oder Wohngeld. Darum muß auch niemand um Sozialhilfe betteln, sondern kann sie in Anspruch nehmen als sein gutes Recht, das ihm gesetzlich garantiert ist. Das gilt allerdings nur, wenn und soweit er sich nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es jedoch keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
- Hilfe für Blinde
- Hilfe für Blinde (Landesblindenfonds)
- Hilfe bei Behinderung (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
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- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
- Kriegsopferfürsorge
- Soziale Schuldnerberatung
- Unterhaltssicherung
- Vergünstigungen für Schwerbehinderte
- Versicherungsamt