Hilfe für Blinde
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen für Zivilblinde (blinde Menschen), die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Niedersachsen haben oder sich in einer stationären Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen hatten. Das Landesblindengeld wird unabhängig vom Lebensalter auf Antrag gewährt. Es ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gedacht. Diese Leistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Die Blindheit oder eine gleichzuachtende Sehstörung (Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50) ist durch einen Feststellungsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und der Eintragung des Mekrzeichens "BL" im Schwerbehindertenausweis nachzuweisen.
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