Welche Leistungen kann die Eingliederungshilfe umfassen?
Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe ist umfangreich und vielfältig. Er umfasst beispielsweise:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. eine Schulassistenz)
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Leistungen für den Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens, Unterstützung durch eine Assistenzkraft)
Leistungen der Eingliederungshilfe werden in der Regel direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet. Sie können auch im Rahmen eines persönlichen Budgets erbracht werden, das es den Betroffenen ermöglicht, mit Hilfe des ihnen gewährten Geldbetrages die notwendigen Leistungen selbst einzukaufen. Ob und wann Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets möglich sind, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.