Inhalt

Welche Leistungen können die Leistungsberechtigten erhalten?

Ziel der Leistungen soll es sein, diese Menschen zu einer selbständigen Lebensbewältigung zu befähigen. Diese „Hilfe zur Selbsthilfe“ umfasst:

  • Persönliche Beratung und Unterstützung,
  • Maßnahmen zur Wohnungssicherung, -erhaltung und –beschaffung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, einer Berufs- oder Schulausbildung,
  • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags.