Welche Leistungen können die Leistungsberechtigten erhalten?
Ziel der Leistungen soll es sein, diese Menschen zu einer selbständigen Lebensbewältigung zu befähigen. Diese „Hilfe zur Selbsthilfe“ umfasst:
- Persönliche Beratung und Unterstützung,
- Maßnahmen zur Wohnungssicherung, -erhaltung und –beschaffung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, einer Berufs- oder Schulausbildung,
- Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags.