Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Rundfunk und Fernsehen sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rundfunkgebührenpflicht (Rundfunk und Fernsehen) befreit werden. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde. Dort kann Ihnen auch Auskunft gegeben werden, ob Sie zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis gehören.
Die Anschriften Ihres Sozialamtes finden Sie unter Wichtige Adressen und Telefonnummern