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Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, das ALG II / Sozialgeld, setzt sich aus

  • Regelleistungen,
  • Mehrbedarfen,
  • Kosten der Unterkunft und
  • Heizkosten in angemessenem Umfang sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen einem befristeten Zuschlag nach Auslaufen von Arbeitslosengeld zusammen.

Die Regelleistungen umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und zur Teilnahme am kulturellen Leben. Darüber hinausgehende Leistungen kommen nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur in wenigen, im Gesetz beschriebenen Bedarfssituationen in Betracht.

Berechtigt zum Bezug dieser Leistung sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren und ggf. die mit ihnen zusammen lebenden Personen.

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können.

Hilfebedürftig ist, wer seinen und den Lebensunterhalt der mit ihm zusammen lebenden Personen weder durch die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit und durch den Einsatz von Einkommen oder Vermögen noch mit Hilfe anderer, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, sichern kann.

Als mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammen lebende Personen werden insbesondere der Partner (nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner bzw. die mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person) sowie minderjährige, unverheiratete und bedürftige Kinder berücksichtigt; diese erhalten Sozialgeld.