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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC) im Original oder ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV sowie den Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Originalrechnung, Kaufvertrag oder ähnliches) für das Fahrzeug für die Erteilung einer Einzelgenehmigung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (§ 23 FZV),
  • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!),
  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
  • Umsatzsteuererklärung bei innergemeinschaftlichem Erwerb oder Verzollungsnachweis bei Erwerb aus einem Drittstaat.
  • Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV-Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Hanse, TÜV Rheinland, TÜV Süd Autopartner GmbH) zu prüfen. Bei schwerwiegenden Veränderungen (Änderung der Fahrzeugart oder des Abgas-/Geräuschverhaltens, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern) ist das Fahrzeug ausschließlich durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen zu begutachten. Die über die Prüfung (Abnahme) ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen.

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:
    Wenn Sie einen Dritten mit der Kfz-Neuzulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
  • der Zulassung auf Minderjährige:
    Die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden.
  • für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
    Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).