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Naturschutzgebiet Weesener Bach

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Eindruck aus dem Naturschutzgebiet Weesener Bach

Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.

Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Naturschutzgebietes (NSG) „Weesener Bach" zur Sicherung des Teiles des FFH-Gebietes Nr. 081 „Örtze mit Nebenbächen“ wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde der betroffenen Gemeinde und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weesener Bach" (NSG LÜ 248) wurde am 30.11.2020 im Amtsblatt für den Landkreis Celle veröffentlicht.

Kurzbeschreibung:

Das ca. 359 ha große Naturschutzgebiet „Weesener Bach“ liegt im Naturraum Südheide in den naturräumlichen Einheiten „Örtze-Urstromtal“ und „Lüßplateau“. Es befindet sich in der Gemeinde Südheide östlich von Hermannsburg. Es umfasst den Weesener Bach von seinem Quellgebiet südlich der Lutterloher Fischteiche bis zur Mündung in die Örtze, seine Niederung, angrenzende Talhänge und Geestflächen. Bestandteil des Naturschutzgebietes ist zudem die Heidefläche nördlich der Ortschaft Lutterloh. Das FFH-Gebiet Nr. 81 „Örtze mit Nebenbächen“ im Naturschutzgebiet „Weesener Bach“ ist ca. 258 ha groß.

Das Teilgebiet „Heide nördlich Lutterloh“ (bzw. „Heide am Weesener Weg“) des alten, mittlerweile außer Kraft gesetzten Naturschutzgebietes „Heideflächen mittleres Lüßplateau“ geht in dieses Naturschutzgebiet über, da diese Heidefläche Bestandteil des FFH-Gebietes Nr. 81 ist.

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