Jugendamt
Datenschutzhinweise der Erziehungsberatungsstelle
Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher ist
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Landkreis Celle - Datenschutz
Trift 26
29221 Celle
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
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Scheja & Partners GmbH & Co. KG
Dr. Gregor Scheja
Adenauerallee 136
53113 Bonn
- Telefon: +49 228 227226-0
- Fax: +49 228 227226-26
- Hinweis: Kontakt via https://www.scheja-partner.de/kontakt/kontakt.html
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Sie dient dem Zweck der Erziehungsberatung und erfolgt auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DS-GVO und § 28 SGB VIII. Sie müssen dabei diejenigen personenbezogenen Daten angeben, die für die Erfüllung dieses Auftrages erforderlich sind. Ohne die Bereitstellung kann die Erziehungsberatung ggfs. nicht erfolgen.
3. Empfänger personenbezogener Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur nach einer schriftlich vorliegenden Schweigepflichtentbindung von Ihnen an externe Empfänger außerhalb der Erziehungsberatungsstelle weiter. Ferner arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen. Diese Dienstleister verarbeiten Daten ausschließlich im Auftrag und unter unserer Kontrolle sowie nur zu den unter Ziffer 2 beschriebenen Zwecken.
4. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Wir verwenden weder eine automatisierte Entscheidungsfindung noch ein Profiling.
5. Speicherdauer
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie dies für die Erfüllung der unter Ziffer 2 genannten Zwecke und zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Beratung werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und darüber hinaus in begründeten Fällen auch die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Datenschutzkoordinatorin des Landkreises Celle per Email oder postalisch an die oben unter Ziffer 1 angegebene Anschrift. Bitte stellen Sie in sicher, dass mir eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Datenverarbeitung durch mich zu widersprechen, soweit diese auf der Rechtsgrundlage gem. Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO beruht. Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, werde ich die Verarbeitung Ihrer Daten einstellen, es sei denn ich kann - gemäß den gesetzlichen Vorgaben - zwingende schutzwürdige Gründe für die Weiterverarbeitung nachweisen, welche Ihre Rechte überwiegen.
Um von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenden Sie sich bitte an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten des Verantwortlichen.
Sie haben das Recht, sich über eine fehlerhafte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Erziehungsberatungsstelle bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen zu beschweren.
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Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Datenschutzhinweise der Abteilung Unterhaltsvorschuss
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UVG) und des Sozialgesetzbuches.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung
des UVG ist die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Celle, Trift 26, 29221 Celle.
2. Datenschutzbeauftragter
3. Verarbeitungszwecke
Die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Celle verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere
die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
a) Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt),
anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung bei Überzahlung von Unterhaltsvorschuss
b) Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
c) Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Celle stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§
1, 2, 4 bis 7 UVG.
Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschussstelle.
5. Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen
Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Celle an folgende Dritte übermittelt werden:
Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium
für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für
den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter
(z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe,
Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UVG besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren nach Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UVG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss
mehr erfolgt, ein ggf. erforderliches Rückforderungsverfahren und die Rückgriffsbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Celle verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind:
Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung
Das sind:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschussstelle die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
9. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Celle kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UVG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein:
Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10. Beschwerde
Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter folgenden Kontaktdaten Beschwerde einlegen:
Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5,
30159 Hannover, Tel.: 0511 - 120 4500 / Fax: 0511 - 120 4599,
Webseite: www.lfd.niedersachsen.de, eMail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag
Ab 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen: Soweit es für die Durchführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bzw. zur Ermittlung der für das Elterngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der DS-GVO, des BEEG und des ersten und zehnten Sozialgesetzbuches (SGB I und X).
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, Art. 13 Abs. 1 a) und b), Art. 14 Abs. 1 a) und b):
Zuständige Stelle für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Beantragung von Elterngeld nach dem
BEEG ist die für den Wohnsitz zuständige Elterngeldstelle. Diese ist „Verantwortlicher“ im Sinne des Art.
13 DS-GVO. Sie erreichen sie unter folgender Adresse: Landkreis Celle, Jugendamt, Elterngeldstelle,
Trift 26, 29221 Celle
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender Adresse:
2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, Art. 13 Abs. 1 c) und e); Art. 14 Abs. 1, Art. 14 Abs. 5 b):
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch die Elterngeldstelle zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem BEEG. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1c) DSGVO i.V.m. § 35 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I), §§ 67 bis 85 a Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verarbeitet. Die von der Elterngeldstelle erhobenen Daten werden entsprechend des angewendeten Datenverfahrens gespeichert und weiterverarbeitet. Von hier werden die für die konkreten monatlichen Auszahlungen erforderlichen Auszahlungsdateien elektronisch an die Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel übermittelt. Die Elterngeldzahlungen werden von der Bundeskasse unmittelbar auf das von den Elterngeldberechtigten im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen. Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zum Einkommen der Elterngeldberechtigten können beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber der Elterngeldberechtigten (bei Zustimmung) überprüft werden. Die erhobenen Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Weiteren auch an weitere Dritte übermittelt werden und es können unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei Dritten erhoben werden. Diese können bspw. sein: Sozialleistungsträger, Finanzämter, Gerichte, kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Finanzen, Statistisches Bundesamt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Insolvenzverwalter, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Melderegister, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Bundesrechnungshof und Landesrechnungshof.
3. Speicherdauer, Art. 13 Abs. 2 a), Art. 14 Abs. 2 a):
Die personenbezogenen Daten werden nach Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Die Aufgaben sind erfüllt, wenn die Elterngeldzahlungen eingestellt und abschließend beschieden sind und keine Rückforderungen mehr bestehen. In Fällen z.B. der Stundung oder bei anhängigen Gerichtsverfahren kann die Bearbeitung im Anschluss an die Beendigung der Leistungsgewährung noch entsprechend
länger andauern.
4. Betroffenenrechte, Art. 13 Abs. 2 b), d) und e), Art. 1 Abs. 2 c), d), e) und f):
Sie haben das Recht, von der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden. Sie haben das Recht auf Berichtigung, soweit unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Sie haben das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch, wenn hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Sollten die Elterngeldberechtigten notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann der Anspruch nach dem BEEG nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen die Bewilligung u. U. nicht erfolgen kann. Sie haben zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Datenverarbeitung ein Beschwerderecht. Zuständig hierfür ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: (0511) 120-4500, Fax: 0511-120-4599, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.
5. Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten, Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 4:
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt die Elterngeldstelle der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.