Sprachlernangebote
Integrationskurse
Integrationskurse bilden den Kern staatlicher Integrationsbemühungen und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Zur Teilnahme berechtigt sind bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse, neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. und Flüchtlinge mit „guter Bleibeperspektive“ (aktuell: Flüchtlinge aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia). Es werden Sprachkenntnisse bis Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens und Kenntnisse über Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt.
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs gehört zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung. Weitere Informationen, zum Beispiel zu speziellen Kursarten oder zum Thema Teilnahmeberechtigung/‑verpflichtung, finden Sie hier:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Beratungsgespräche und Einstufungstests für Alphabetisierungskurse und Allgemeine Integrationskurse werden von der Volkshochschule (vhs) durchgeführt. Einen Beratungstermin kann man telefonisch unter 05141 9298 0 oder persönlich zu den allgemeinen Geschäftszeiten vereinbaren. Die Beratungen finden immer montags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.
Wenn Plätze in einem Kurs frei sind, der dem Ergebnis im Einstufungstest entspricht, erhalten Teilnehmer eine Einladung des Bildungsträgers, der den Kurs anbietet. Neben der VHS sind das im Landkreis Celle zurzeit:
Beratungsgespräche und Einstufungstests für Frauen und Jugendintegrationskurse erfolgen direkt beim Jugendmigrationsdienst.
DeuFöV-Kurse
Nach Abschluss des Integrationskurses kann man Berufssprachkurse des BAMF, die sogenannten DeuFöV Kurse besuchen. Die Anmeldung erfolgt über die vhs.
DeuFöV-Kurse werden von der vhs und der DAA angeboten.
Weiterführende Sprach- und Bildungsangebote, berufliche Orientierung und Integration
Nach Abschluss des Integrationskurses kann man mit einem Bildungs oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Jobcenter und Arbeitsagentur weiterführende Qualifizierungsangebote nutzen, die ganz oder teilweise dem Spracherwerb dienen.
Begleitende Angebote durch Ehrenamtliche oder Online
Das Team Migration und Integration hat einen Flyer über das umfangreiche Angebot an Deutschlernformaten im Internet erstellt. Druckexemplare des Flyers erhalten Sie bei
- PDF-Datei: (5.9 MB)