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Landschaftsrahmenplan im Landkreis Celle

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Celle befindet sich gegenwärtig in der Fortschreibung.


Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Fachgutachten des Naturschutzes auf regionaler Ebene. Seine Aufgabe liegt neben der zielorientierten Erfassung und Bewertung sämtlicher Schutzgüter, v.a. in der Benennung und räumlichen Darstellung von Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft. Gemäß § 10 BNatSchG i.V.m. § 3NAGBNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen. Die Zuständigkeit für den Landkreis Celle liegt bei der Abt. Natur- und Landschaftsschutz in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde.

Der LRP gliedert sich inhaltlich in die Teilaspekte Bestandsaufnahme und –bewertung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft sowie das Zielkonzept. Als zentraler Baustein des LRP werden innerhalb des Zielkonzeptes die angestrebten Ziele des Naturschutzes und der Landespflege sowie die zu ihrer Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen dargelegt und begründet. Die planerischen Aussagen finden Eingang in die Zielkonzept-Karte, die einen umfassenden Überblick über jene Teilflächen des Landkreises bietet, für die aufgrund ihres besonderen naturschutzfachlichen Wertes Maßnahmen zur Sicherung, Verbesserung und Entwicklung zu ergreifen sind.

Die Ergebnisse des LRP sind für Behörden und öffentliche Stellen gleichermaßen von Interesse wie für Verbände und Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, deren berufliche Tätigkeit oder privates Interesse sich auf den Schutz von Natur und Landschaft richten. Der LRP bildet eine qualifizierte Arbeitshilfe zur Klärung vielfältiger natur- und umweltschutzrelevanter Fragestellungen und dient als Grundlage für die Ausweisung von Schutzgebieten sowie die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Im Rahmen der täglichen Arbeit der unteren Naturschutzbehörden findet er als Nachschlagewerk regelmäßige Anwendung, u.a. als Arbeits- und Entscheidungshilfe für Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Bereits 1991 ist ein Teil-Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Celle erschienen. Er behandelt ausschließlich das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften und konzentriert sich auf Aussagen zum Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere sowie auf die Bewahrung ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften. Seine Fertigstellung geschah unter vielfältiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Naturschutzverbänden, Städten und Gemeinden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und in Abstimmung mit der obersten Naturschutzbehörde (heutiges MU) sowie der Fachbehörde für Naturschutz (heutiges NLWKN).

Der LRP 1991 kann in gedruckter Form im Amt für Umwelt und ländlichen Raum eingesehen werden oder steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Aufgrund des Alters des bestehenden Landschaftsrahmenplans und neuer Anforderungen an seine Inhalte und Methoden wird der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Celle derzeit fortgeschrieben.

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