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Biotoptypenkartierung

Zu den wichtigsten Grundelementen eines Landschaftsrahmenplans zählt die flächendeckende Kartierung der Biotoptypen. Sie bildet die fachliche Grundlage für die darauf aufbauenden Bestandsaufnahmen zu den Schutzgütern Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und liefert bewertungsrelevante Hinweise zu den abiotischen Schutzgütern (Boden, Wasser, Klima und Luft). Unter einer Biotopkartierung versteht man die typisierte Einteilung der unterschiedlichen Lebensräume einer Landschaft in einheitliche, gegenüber ihrer jeweiligen Umgebung abgrenzbare Landschaftsausschnitte (Biotopeinheiten). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um natürlich entstandene Lebensräume oder anthropogen überprägte Strukturen handelt. Für die vollständige Abbildung der Landschaft sind neben Wald-, Gewässer-und sonstigen Offenlandbiotopen ebenfalls Acker- und Gartenbau- bzw. Siedlungsbiotope von Bedeutung.

„Ein Biotop ist […] ein vegetationstypologisch und/oder landschaftsökologisch definierter und im Gelände wiedererkennbarer Landschaftsausschnitt. Ein Biotoptyp ist eine abstrahierte Erfassungseinheit, die solche Biotope zusammenfasst, die hinsichtlich wesentlicher Eigenschaften übereinstimmen“ (v. Drachenfels: 2011)

„Biotop: Lebensraum einer Lebensgemeinschaft (Biozönose im Sinne einer regelmäßig wiederkehrenden Artengemeinschaft) von bestimmter biotoptypenspezifischer Mindestgröße und einheitlicher, gegen die Umgebung abgrenzbarer Beschaffenheit“ (Blab et al.: 1993)


Für Biotoptypenkartierungen wird in Niedersachsen eine von der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) herausgegebene einheitliche Erfassungsmethodik zugrunde gelegt:

  • DRACHENFELS, O. v. (2020): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand Februar 2020.

Der Landkreis Celle wurde in den Jahren 2015 bis 2018 außerhalb der Natura 2000-Gebiete flächendeckend kartiert. Die Kartierung beinhaltet die vollflächige Erfassung aller Biotoptypen im Landkreis im Maßstab 1:10.000 sowie die selektive Kartierung der gemäß § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG geschützten Biotoptypen und der gemäß § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile (Wallhecken).

Weitergehende Informationen zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen können der entsprechenden Internetseite des Landkreises Celle entnommen werden.

Die Flächendeckende Biotoptypenkartierung kann in den folgenden Übersichtkarten eingesehen werden (Hinweis: die Biotopkarten befinden sich gegenwärtig aufgrund der Gesetzesnovellierung des NAGBNatSchG vom 01.01.2021 in der Überarbeitung):

Bergen, Eschede, Faßberg, Flotwedel, Hambühren, Lachendorf, Südheide, Wathlingen, Wietze, Winsen.