Landschaftsschutzgebiet Bruchbach
Aufgrund der Vorgaben aus der FFH-Richtlinie (92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union ist der Landkreis Celle verpflichtet, FFH-Gebiete unter Beachtung bestimmter Vorgaben zu sichern.
Im Rahmen des Ausweisungsverfahrens des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Bruchbach" zur Sicherung des Teiles des FFH-Gebietes Nr. 301 „Entenfang Boye und Bruchbach“ wurde das Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) durchgeführt. Hierbei wurde den betroffenen Gemeinden und den sonst betroffenen Behörden sowie Interessensvertretungen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Zudem erfolgte die öffentliche Auslegung. Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen aus dem Beteiligungs- und Auslegungsverfahren wurden ausgewertet und anschließend der Entwurf der Verordnung entsprechend angepasst.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bruchbach" (LSG CE 35) wurde am 14.04.2021 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.
Kurzbeschreibung
Das ca. 134 ha große Landschaftsschutzgebiet „Bruchbach“ liegt im Naturraum „Südheide“ in der naturräumlichen Einheit „Lüneburger Heide und Wendland“. Es befindet sich in der Gemeinde Winsen (Aller) und der Stadt Bergen sowie mit kleinen Teilflächen im Stadtgebiet Celle und schließt im Süden an das Schutzgebiet „Entenfang Boye und Grobebach“ der Stadt Celle an. Der Bruchbach (teilweise auch als Heidgraben bezeichnet) wird nördlich der B3 links- und rechtsseitig vom LSG Südheide umgeben, das zum Zuständigkeitsbereich des Landkreises und der Stadt Celle gehört.
Der Bruchbach und Teile seiner Aue sind Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebietes Nr. 301 „Entenfang Boye und Bruchbach“ (DE 3226-331) gem. der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
Der ca. 11 km lange Heidebach „Bruchbach“ und der ca. 150 m lange Unterlauf des Kohlenbachs, der in den Bruchbach fließt, befinden sich zwischen Eversen im Landkreis Celle und Boye im Stadtbereich Celle. Das Teilgebiet „Bruchbach“ ist ein naturnaher bis mäßig ausgebauter überwiegend kiesgeprägter Geestbach mit Teilflächen seiner Aue mit vorherrschender Grünlandnutzung sowie Waldflächen. Außerdem gehört der westlich angebundene „Geilgraben“ sowie die „Wittbecker Teiche“ zum Schutzgebiet. Der Bruchbach ist geprägt durch seine Unterwasservegetation, bachbegleitende Uferlebensräume wie Staudenfluren, bachbegleitende Gehölze, Grünländer der Talauen mit vermoorten Übergangsbereichen sowie Auenwälder und Moorwälder mit ihren charakteristischen Tierarten wie Amphibien und Libellen.
Nicht Bestandteil des LSG ist der zum FFH-Gebiet Nr. 301 gehörende Teil Entenfang bei Boye, welcher durch die Stadt Celle FFH-konform gesichert wird.
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