Inhalt
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung oder die Instandhaltung einer baulichen Anlage sind Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Nach §59 NBauO bedürfen diese der Genehmigung, sofern die Maßnahmen durch Bestimmungen der NBauO nicht als verfahrensfrei gelten oder der Bauaufsichtsbehörde per Mitteilung lediglich zur Kenntnis zu geben sind.
Hierbei wird zwischen dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §63 NBauO und dem Baugenehmigungsverfahren nach §64 NBauO unterschieden.
Welche Verfahrensart für Ihre Baumaßnahme Anwendung findet, erfahren Sie von Ihrem Entwurfsverfasser oder dem zuständigen Kollegen im Amt für Bauen und Kreisentwicklung.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Seit dem 01.01.2024 stellt das digitale Baugenehmigungsverfahren gem. §§ 3a, 86 Abs. 7 NBauO das Regelverfahren dar, sodass Anträge gem. § 3a Abs. 1 S. 1 NBauO sowie die beizufügenden Bauvorlagen elektronisch und mit elektronischer Signatur durch einen Entwurfsverfasser an die untere Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln sind.
In Papierform eingereichte Anträge nebst Bauvorlagen werden daher nicht zur Bearbeitung angenommen und im Original zurückgereicht.
Gem. § 3a Abs. 1 S. 2 NBauO haben die Übermittlung des Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung und der Nachweis der Identität der erklärenden Person unter Verwendung eines Nutzerkontos der erklärenden Person nach § 2 Abs. 5 S. 1 des Onlinezugangsgesetzes zu erfolgen. Nur unter Verwendung eines BundID-Kontos erfolgt eine Antragstellung gem. § 3a Abs. 1 S. 3 NBauO über ein „substanzielles“ Nutzerkontoim Sinne des Artikels 8 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73; 2015 Nr. L 23 S. 19; 2016 Nr. L 155 S. 44).