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Leistungsbeschreibung

Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

„Gem. § 3a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NBauO haben die Übermittlung der Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (sog. Bauanzeige) und der Nachweis der Identität der erklärenden Person unter Verwendung eines Nutzerkontos der erklärenden Person nach § 2 Abs. 5 S. 1 des Onlinezugangsgesetzes zu erfolgen.

Nur unter Verwendung eines BundID-Kontos erfolgt eine Antragstellung gem. § 3a Abs. 1 S. 3 NBauO über ein „substanzielles“ Nutzerkontoim Sinne des Artikels 8 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73; 2015 Nr. L 23 S. 19; 2016 Nr. L 155 S. 44). 

Zur Antragstellung folgen Sie bitte diesem Link zu meinem Portal: https://portal.landkreis-celle.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2413/show