Geflüchtete aus der Ukraine
Wenn Sie vorrausichtlich länger als drei Monate in Deutschland bleiben werden und/oder Krankenhilfe und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, melden Sie sich bitte zunächst beim Einwohnermeldeamt in Ihrer Gemeinde an. Danach vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausländerstelle, damit wir Sie registrieren und Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilen können.
Antragsformular AE deutsch/ukrainisch
Per e-mail: auslaenderstelle@lkcelle.de oder