Inhalt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

Ein Entwurfsverfasser wird gem. §66 Abs.2 Niedersächsische Bauordnung nicht benötigt bei:

  1. Entwürfen einfacher Art, wenn kein Nachweis der Standsicherheit erforderlich ist, und
  2. bei Abweichungen im Rahmen verfahrensfreier Baumaßnahmen

Bei der Bezeichnung der einzelnen Dateien zu den Dokumenten beachten Sie bitte die Anforderungen an elektronische Dokumente unter dem Reiter „Formulare“. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu Verzögerungen des Verfahrens führen.