Elternrecht
Eltern haben das Recht, Erziehungsfragen eigenverantwortlich zu entscheiden und Hilfen annehmen oder ablehnen zu dürfen. Dieses Recht hat jedoch seine Grenzen, wenn daraus eine Gefahr für das Kind entsteht. Bei entsprechenden Hinweisen, dass ein Kind oder Jugendlicher in Not ist, müssen wir zwischen dem notwendigen Schutz von Kindern und den Rechten von Eltern abwägen. Bei Vernachlässigung und Misshandlung hat der Schutz des Kindes immer Vorrang. In jedem Einzelfall müssen diese Fragen beantwortet werden:
• Wie akut und wie schwerwiegend ist die Gefahr für das Kind?
• Was ist zwingend erforderlich, damit das Kind langfristig keinen Schaden nimmt?
• Und welches Handeln – ggf. auch welcher Eingriff in die Rechte von Eltern – ist dafür notwendig und gerechtfertigt?