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Wie arbeitet das Jugendamt, wenn ein Kind gefährdet ist?

Kinderschutz ist eine sehr komplexe Aufgabe. Signale und Äußerungen von Kindern sind selten eindeutig: Wann ist ein Kind tatsächlich gestürzt? Wann sind blaue Flecken, Striemen oder Blutergüsse Folge von Misshandlungen und Schlägen?

Damit der Schutz von Kindern gelingt und Fachkräfte im Jugendamt klare Orientierung für ihr Handeln haben, gibt es Grundsätze, an denen das Handeln des Jugendamtes sich ausrichtet:

1. Vorrang hat der Schutz der Kinder und Jugendlichen
2. Unterstützung der Eltern: der beste Schutz für Kinder sind starke Eltern.
Deshalb richten die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes selbst in Gefahrensituationen zu allererst den Blick auf das, was Eltern (noch) zu leisten in der Lage sind, und bestärken sie, die Sorge für ihre Kinder zu übernehmen.
Gemeinsam mit den Eltern suchen die Fachkräfte nach Lösungen und stellen die notwendige Hilfe und Unterstützung bereit.
3. Ziel ist die freiwillige Zusammenarbeit der Eltern mit dem Allgemeinem Sozialdienst:
Von den Eltern wird der Kontakt zum Jugendamt manchmal als Kontrolle oder als Misstrauen erlebt. Für die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes liegt die Herausforderung darin, den Kontakt zu Müttern, Vätern, Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass diese die notwendigen Unterstützungsangebote tatsächlich als Hilfe annehmen und ihnen aus eigener Überzeugung zustimmen können.

4. Einbeziehung von Mutter, Vater, Kindern und Jugendlichen:
Was müsste sich aus ihrer Sicht verändern, damit es den Kindern in der Familie wieder gut geht? Und was können sie selbst dafür tun?

5. Ein umfassendes Bild zur Beurteilung der Situation machen:
Um beurteilen zu können, ob ein Kind gefährdet ist, benötigt der Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes ein umfassendes Bild von der Familie. Aus diesem Grund finden Gespräche mit den Eltern, den Kindern und Jugendlichen statt. Teilweise finden die Gespräche bei ihnen zu Hause statt. Auch ist ein Austausch mit anderen Kontaktpersonen der Kinder z. B. in Kindergarten oder Schule möglich.

6. Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte:
Ein wichtiges Handlungsprinzip im Jugendamt ist es, über jeden Einzelfall in einem Team zu beraten. So wird sichergestellt, dass mehrere Perspektiven und ein breites Fachwissen einbezogen werden.
Erfolgreicher Kinderschutz hängt davon ab, ob es gelingt, sich ein zutreffendes Bild von der familiären Situation zu machen und den bestmöglichen Lösungsweg für das Kind zu finden. Das kann eine Person nicht alleine leisten.

7. Klar strukturierte Vorgehensweisen
Familien, Eltern und Kinder und Jugendliche, Fachkräfte aus anderen Institutionen müssen sich auf eine fachlich gute Arbeit der Mitarbeiter im Jugendamt verlassen können. Strukturierte, verpflichtende Verfahrensweisen regeln deshalb, wie mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen umgegangen wird. Dazu gehört z. B. dass
o jede Mitteilung geprüft und schriftlich dokumentiert wird,
o sich die Fachkräfte in der Regel einen persönlichen Eindruck davon verschaffen, wie es dem Kind zu Hause geht,
o Fachkräfte ihre Einschätzung auf fundiertes sozialpädagogisches Handwerkszeug wie Einschätzungsbögen, Leitfragen oder Anhaltspunkte stützen,
o mehrere Fachkräfte gemeinsam die Situation einschätzen und mögliche Lösungswege beraten.