Beamtenrechtliche Einstellungsvoraussetzungen
Für die Ernennung in der Beamtenverhältnis auf Widerruf sind gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Darüber hinaus müssen die persönliche und gesundheitliche Eignung gegeben und eine beamtenrechtlich vorgegebene Altersgrenze eingehalten sein (z. Zt. 40. Lebensjahr bzw. 45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung). Für den Nachweis der persönlichen Eignung ist ein behördliches Führungszeugnis ohne Eintragungen und ein amtsärztliches Zeugnis auf Verlangen bei der Einstellung vorzulegen. Im Rahmen einer Bewerbung ist dies noch nicht notwendig.