Hausschlachtung
Wer als Haustiere und Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten möchte, hat das jeweilige Tier zur amtlichen Schlachttier-, Fleischuntersuchung und ggf. Trichinenprobennahme anzumelden. Die amtliche Schlachttieruntersuchung ist nicht erforderlich, sofern unmittelbar vor der Schlachtung keine Störung des Allgemeinbefindens bei dem Tier festzustellen sind.