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Artenschutz

Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute im Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Deshalb sind bestimmte Arten per Gesetz besonders geschützt, z.B. Hornissen, Waldameisen, die meisten Vogelarten, Amphibien, Reptilien und viele Säugetiere, aber auch bestimmte Pflanzenarten.

Mehr zum Thema Artenschutz

Ihr Ansprechpartner für nähere Informationen zu den besonders geschützten Arten:

Tiergehege/Zoos

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedürfen gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der Genehmigung.

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht nach § 43 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG gilt nicht für

  1. Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere besonders geschützter Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG) gehalten werden,
  2. Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Voliere nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
  3. Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zweck der Beizjagd gehalten werden und der Halter einen Falknerschein besitzt,
  4. Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.

Zoos sind gemäß § 42 BNatSchG dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten:

  1. Zirkusse,
  2. Tierhandlungen und
  3. Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf Arten von Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.

Tiergehege sind gemäß § 43 BNatSchG dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Abs. 1 BNatSchG sind.

In der Regel brauchen Sie für Tiergehege/Zoos von uns eine Genehmigung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Wir beraten Sie gern.

Ihre Ansprechpartnerinnen für nähere Informationen:


Schutz heimischer Insekten

Artenrückgang stoppen, Artenvielfalt bewahren

Insekten stellen weltweit die artenreichste Gruppe aller Lebewesen dar und sind ein unverzichtbarer Bestandteil der biologischen Vielfalt unserer heimischen Natur. Mit Ausnahme der Ozeane sind sie in fast allen Lebensräumen zu finden und leisten aufgrund ihrer spezifischen Lebensweisen einen wertvollen Beitrag zur Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichtes und der Funktionalität des Naturhaushaltes.

Insekten sind Bestäuber für Wild- und Kulturpflanzen, Nahrungsquelle für Artengruppen, wie z.B. Vögel oder Fledermäuse und nicht zuletzt ein wichtiger Faktor für das Naturempfinden des Menschen.

Die Klasse der Insekten setzt sich aus unterschiedlichen Ordnungen zusammen, wie z.B. Schmetterlingen, Libellen, Heuschrecken, Käfern, Hautflüglern, Eintagsfliegen u.a. Innerhalb aller dieser Ordnungen sind heute zum Teil massive Rückgänge sowohl auf Ebene einzelner Arten als auch in Bezug auf die Biomasse der Insektenfauna im Allgemeinen zu verzeichnen. Im Ergebnis stehen viele Arten auf der Roten Liste; so z.B. rund 60% der Wildbienen.

Die Thematik des Insektensterbens trifft mittlerweile auf ein breites öffentliches Interesse. Viele Bürgerinnen und Bürger hinterfragen kritisch dessen Ursachen und bemühen sich, einen Beitrag zum Erhalt der heimischen Insektenvielfalt zu leisten. Lesen Sie in den nachstehenden Broschüren sowie in den nachstehenden Abschnitten, mit welchen sinnvollen und teils einfachen Maßnahmen Insektenlebensräume erhalten, verbessert und neu geschaffen werden können.

Die neue Broschüre des NLWKN „Insektenvielfalt in Niedersachsen - und was wir dafür tun können“ listet zahlreiche insektenfreundliche Maßnahmen auf.

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) richtet sich mit seinen „Leitlinien zum nachhaltigen Insektenschutz“ an alle für den Insektenschutz relevanten Akteure (Land-, Forstwirtschaft, Kommunen, Bürger).

Weitere Informationen zur Vielfalt von Insekten und ihrer Bedrohung Seite des niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Daten und Fakten zum Insektenrückgang können beim Bundesamt für Naturschutz eingesehen werden.

Tipps für eine insektenfreundliche Flächenbewirtschaftung und Gartengestaltung

Gartenbesitzer

  • Möglichst wenig Flächenversiegelung; Verzicht auf „Schottergärten“, da diese keinen Raum für Nahrungspflanzen für Insekten lassen,
  • Blühangebote über das ganze Jahr schaffen (Frühjahrsblüher, Sommer- und Herbststauden), beim Kauf der Stauden darauf achten, dass heimische, alte, nicht gefüllte bzw. nektarbildende Sorten verwendet werden (viele Zierpflanzen und moderne Zuchtsorten sind für Insekten ungeeignet). Vorschläge gibt´s z.B. beim NABUoder beim NLWKN,
  • Verwendung heimischer Gehölze, Verzicht auf Form- und immergrüne Ziergehölze (z.B. Koniferen), Alt- und Totholz am Baum belassen (Rückzugsräume!), sofern hiervon keine Gefahr ausgeht,
  • Verzicht auf monotone Grasflächen; ungemähte Streifen und Säume belassen (Rückzugsräume!), Verwilderung und „ungepflegte Gartenecken“ zulassen,
  • Stein- oder Holzhaufen (Rückzugsräume!) anlegen,
  • Verzicht auf nächtliche Gartenbeleuchtung (Lichtverschmutzung!),
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im eigenen Garten, Hinweis: Die Anwendung von PSM auf befestigten Freilandflächen ist grundsätzlich nicht zulässig (weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen),
  • Anlage von Blühstreifen oder –wiesen, (siehe auch Exkurs: Blühmischungen).

Landwirtschaft

  • Extensive statt intensive Flächenbewirtschaftung,
  • Teilnahme an staatlich geförderten Umweltmaßnahmen z.B. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder Erschwernisausgleich,
  • Auf Ackerflächen: Belassen von einjährigen oder mehrjährigen Ackerbrachen, Anlage von Ackerrandstreifen zur Förderung einer standorttypischen Ackerbegleitflora und als vernetzendes Biotopelement (jeweils Selbstbegrünung, kein Düngen, keine Pestizide, keine Beregnung), blühende Mischkulturen / Blühflächen als Alternative zum Energiemaisanbau nutzen, Schaffung extensiv bewirtschafteter Grünländer,
  • Auf Grünlandflächen: moderater Düngereinsatz, Verzicht auf Pestizide, Verzicht auf Pflegeumbruch, insektenschonende Mähtechniken verwenden (Balkenmäher statt Aufbereiter/Konditionierer), zeitlich gestaffelte Mahd, Mähen von innen nach außen,
  • Belassen von ungemähten Streifen oder Teilflächen über Winter, Belassen von unbewirtschafteten Säumen (z.B. 5m) an Wegen, Gräben, Hecken und Waldrändern als Lebensräume und Vernetzungselemente im Biotopverbund, keine Düngung oder Pestizide innerhalb dieser Saumstrukturen (Feldwegeparzellen (gemeindliches Eigentum) beachten),
  • Zusätzliche Schlagunterteilung anlegen (sog. Beetle banks),
  • Anlage von Blühstreifen (siehe auch Exkurs: Blühmischungen).

Forstwirtschaft

  • Einrichtung von Naturwaldzonen, Waldbestände anteilig aus der Nutzung nehmen,
  • Förderung von Mischwäldern und Erhalt von Alt- und Totholz im Bestand (Rückzugsräume!),
  • Schaffung von Waldrändern mit angemessen breiter Strauch- und Saumschicht,
  • Förderung innerwaldlicher Frei- und Sukzessionsflächen.

Kommunen

  • Planerische Festlegung von Flächen für den Biotopverbund, für Kompensationsmaßnahmen oder Ökokonten in Landschaftsplänen / Flächennutzungsplänen,
  • Eingrenzung des Landverbrauchs infolge von Bebauung / Neuversiegelung,
  • Insektenfreundliche Bewirtschaftung kommunaler Flächen nach den o.g. Prinzipien, Sicherung von gemeindlichen Wegeparzellen vor landwirtschaftlicher Inanspruchnahme,
  • Lichtverschmutzung eindämmen, Beleuchtung im öffentlichen Raum und in Gewerbegebieten insektenfreundlich gestalten,
  • Konsequente Umsetzung und Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung, bei der Neuanlage von Kompensationsflächen ist eine Selbstbegrünung oder Begrünung mittels Mahdübertragung von einer nahen Spenderfläche (Heumulchsaat) einer Neueinsaat i.d.R. vorzuziehen,
  • Nutzung von „Eh-da-Flächen“ (ungenutzte Restflächen z.B. in Siedlungsgebieten) für den Insektenschutz, z.B. durch Mahdübertragung oder Ansaat von insektenfreundlichen Blühmischungen (siehe auch Exkurs: Blühmischungen).

Exkurs: Blühmischungen

Saatgut ist nicht gleich Saatgut. Viele der in Gartencentern, im Kontext von Aktionen zur Insektenrettung und zum Teil auch im Fachhandel erhältlichen Samentüten und Saatgutmischungen enthalten Arten bzw. genetische Variationen von Arten, die nicht in die heimische Natur gehören. Es handelt sich hierbei oftmals um Arten fremder oder unbekannter Herkunft aus Anbaugebieten außerhalb Deutschlands oder außerhalb der EU. Anwender von solchen Blühmischungen sollten sich bewusst sein, dass ihre Ansaat die heimische Artenvielfalt nicht „pauschal“ fördert. Zudem sind die gesetzlichen Regelungen für das Ausbringen von Saatgut in der freien Landschaft zu beachten:

  • Verbreitung von Neophyten: Bei dem Inhalt vieler im Handel erhältlicher Samentüten handelt es sich nicht oder nur teilweise um die durch bunte Tütencover suggerierte Artenzusammensetzung heimischer Wildarten. Häufig sind hier einjährige Exoten aus Florenregionen außerhalb Deutschlands, gärtnerisch gezüchtete Farbvarianten von heimischen Wildarten oder sog. „Doppelgänger“ (Hersteller-Verwechslung mit heimischen Arten) enthalten. Einige dieser Arten samen sich leicht aus und neigen zum Verwildern. Es handelt sich dabei um Neophyten, die nicht Teil der heimischen Artenvielfalt sind.
  • Gefährdung der innerartlichen Vielfalt: Es ist davon auszugehen, dass Pflanzenarten, die aus Populationen einheimischer Sippen eines bestimmten Gebietes abstammen, an die in diesem Gebiet herrschenden Umweltbedingungen in besonderer Weise angepasst sind. Sie weisen häufig eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Gebieten auf und werden als gebietsheimisch (autochthon) bezeichnet. Die Verwendung von gebietsfremdem Saatgut birgt das Risiko, dass es durch Einkreuzungen von fremden Herkünften zu Florenverfälschungen kommen kann und die neu ausgebrachten Arten nicht mehr optimal an die Standortbedingungen angepasst sind bzw. ihre Funktion im Ökosystem (z.B. als Nahrungsquelle) nicht mehr entsprechend wahrnehmen können.
  • Generalisten und Spezialisten: Bei vielen der heimischen Insekten handelt es sich um spezialisierte Arten, die bei der Nahrungssuche auf Pollen heimischer Wildpflanzenvorkommen angewiesen sind. Im Gegensatz zur Honigbiene, die als Generalist verschiedene Pollenquellen nutzen kann, sind viele Blühmischungen für Pollenspezialisten (z.B. viele Wildbienen) kaum geeignet. Für diese Arten ist es naturschutzfachlich sinnvoller, Flächen unter Ausnutzung des im Boden vorhandenen Samenpotenzials der Selbstbegrünung zu überlassen oder eine Mahdgutübertragung von geeigneten benachbarten Wiesen durchzuführen. Sofern kurzfristig blühende Bestände auf Ackerflächen angelegt werden sollen, bietet es sich an, auf reine Kultur-Mischungen zurück zu greifen (Phacelia und Co.) oder sog. Regiosaatgut zu verwenden.
  • Regiosaatgut: In Deutschland existieren zwei Zertifizierungssysteme für gebietsheimisches Saatgut: VWWRegiosaaten© und RegioZert©. Ab dem 01. März 2020 ist laut § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Verwendung von gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut in der freien Landschaft zwingend vorzusehen. Von dieser Regelung ausgenommen sind u.a. private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Haben Sie noch Fragen zum Schutz heimischer Insekten?

Ihre Ansprechpartner sind:

Mit Hornissen leben