Information
Für die Wahl der Schulform gilt gemäß Niedersächsischem Landesschulgesetz der Elternwille. Das zentrale Kriterium für die Auswahl einer Schule der jeweiligen Schulform ist die Wohnortnähe und nicht die Ausstattung mit einer eventuell gewünschten Form der Sprachförderung. Die Integrierte Gesamtschule Celle nimmt Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis auf, aufgrund der maximalen Schülerzahl von 180 pro Jahrgang allerdings nur begrenzt.
Hier finden Sie ein Verzeichnis der Schulen im Landkreis Celle mit den Anmeldeterminen für die weiterführenden Schulen:
Verzeichnis der Schulen im Landkreis Celle
Die Integrierte Gesamtschule Celle nimmt Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis auf, aufgrund der maximalen Schülerzahl von 180 pro Jahrgang allerdings nur begrenzt.
Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler an der IGS Celle
Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen im Landkreis Celle finden Sie hier.
Bildungsgänge an den Berufsbildenden Schulen (BBSen) beginnen in der Regel am 01.08. eines Jahres. Die Anmeldung ist nur bis zum 20. Februar für das Folgeschuljahr möglich. Details zum Anmeldeverfahren sowie zum Angebot der BBSen für Neuzugewanderte in Celle finden Sie hier:
Bewerbungsverfahren an den Berufsbildenden Schulen Celle
Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von schulischen Leistungen aus dem Herkunftsland wird nur im Rahmen von Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen oder Hochschulen entschieden. Die aufnehmende Bildungsinstitution entscheidet in eigener Zuständigkeit. Es wird kein formaler Anerkennungsbescheid erlassen.