Auswahl der Schule und Anmeldung
Für die Wahl der Schulform gilt gemäß Niedersächsischem Landesschulgesetz der Elternwille. Das zentrale Kriterium für die Auswahl einer Schule der jeweiligen Schulform ist die Wohnortnähe und nicht die Ausstattung mit einer eventuell gewünschten Form der Sprachförderung. Die Integrierte Gesamtschule Celle nimmt Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis auf, aufgrund der maximalen Schülerzahl von 180 pro Jahrgang allerdings nur begrenzt.
Hier finden Sie ein Verzeichnis der Schulen im Landkreis Celle mit den Anmeldeterminen für die weiterführenden Schulen:
Verzeichnis der Schulen im Landkreis Celle
Die Integrierte Gesamtschule Celle nimmt Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis auf, aufgrund der maximalen Schülerzahl von 180 pro Jahrgang allerdings nur begrenzt.
Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler an der IGS Celle
Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen im Landkreis Celle finden Sie hier.
Bildungsgänge an den Berufsbildenden Schulen (BBSen) beginnen in der Regel am 01.08. eines Jahres. Die Anmeldung ist nur bis zum 20. Februar für das Folgeschuljahr möglich. Details zum Anmeldeverfahren sowie zum Angebot der BBSen für Neuzugewanderte in Celle finden Sie hier:
Bewerbungsverfahren an den Berufsbildenden Schulen Celle
Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Es wird ein persönliches Gespräch mit einem Schulleitungsmitglied geführt, das auch beratenden Charakter hat. Zeugnisse sollten mitgebracht oder, wenn möglich, aus dem Heimatland nachgeholt werden, damit ggf. schulische Vorleistungen anerkannt werden können. Die/der Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme und die Zuweisung in eine Jahrgangsstufe und Regelklasse.
Schulen dürfen Schülerinnen und Schüler nur dann ablehnen, wenn in den Regelklassen kein Platz mehr frei ist. Dann wird auf eine benachbarte Schule derselben Schulform verwiesen: Verantwortlich für die Herstellung dieses Kontaktes ist immer der/die Schulleiter/in der ablehnenden Schule. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse sind kein Grund für eine Ablehnung.