Inhalt

Anknüpfen an die bisherige Bildungsbiographie und Anerkennung von schulischen Leistungen aus dem Herkunftsland

Für ausländische Schulabschlüsse gilt: Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit wird nur im Rahmen von Aufnahmeverfahren in weiterführende Schulen oder Hochschulen entschieden. Die aufnehmende Bildungsinstitution entscheidet in eigener Zuständigkeit. Es wird kein formaler Anerkennungsbescheid erlassen.