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Abteilung Recht und Klimaschutz

Energieberatung

Kooperation

Unter dem Motto „Energiewende zu Hause" bieten der Landkreis Celle, die Verbraucherzentrale Niedersachsen und die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen gemeinsam ein ortsnahes, qualifiziertes und anbieterunabhängiges Beratungsangebot zum Thema Energie an.

Ziel ist es, private Verbraucher und Verbraucherinnen dabei zu unterstützen, ihre Wohngebäude energetisch fit für die Zukunft zu machen. Die Beratungen werden im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht im Landkreis Celle die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch einen unabhängigen Experten oder eine Expertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Verfügung:

  • persönlich im Beratungsstützpunkt (kostenlos)
  • durch Online-Vorträge mit Beratung in Kleingruppen (kostenlos)

Stützpunkt-Beratung

Persönliche und kostenlose Energie-Beratung in Celle

Beratungsstützpunkt Celle
Bahnhofsstraße 30a, 29221 Celle

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich!

Telefonische Terminvereinbarung:
[0800 – 809 802 400 (kostenfreie Servicenummer der Energieberatung Mo−Do 9:00−18:00 Uhr, Fr 9:00−16:00 Uhr). ODER
Regionale Telefonnummer 05141 - 28271

Beratungszeiten:
jeden zweiten Dienstag, nach Vereinbarung in der Zeit von 10:00 -17:00 Uhr

Themen und Umfang:
Baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Regenerative Energien, Stromsparen, Heizkos-tenabrechnung

Die Energieberatung ist geeignet für:
Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümer, private Vermieter und Bauherrn.

Beratungskosten:
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Beratung im Landkreis Celle kostenlos.

Online Vorträge

Regelmäßige Online-Vorträge mit Gruppenberatung

Neben den persönlichen Beratungen bieten die Kooperationspartner regelmäßig Online-Vorträge mit anschließender Beratung in Kleingruppen an.

Diese Online-Veranstaltungen sind eine großartige Gelegenheit, unkompliziert und be-quem von zu Hause aus, fundierte Informationen zu den Themen Photovoltaik, Heizung und Sanierung zu erhalten und Fragen an die Energieexperten und Energieexpertinnen der Verbraucherzentrale zu stellen.

Aktuelle Termine und Anmeldung:
12.08.2024: Wärmedämmung für mein Haus
02.09.2024: Solarstrom vom eigenen Dach
09.09.2024: Wie kann ich meine Heizung optimieren?
30.09.2024: Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?
21.10.2024: Wie kann ich meine Heizung optimieren?
11.11.2024: Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?

Über den Veranstaltungslink können Sie sich einen Platz in den kostenfreien Veranstal-tungen sichern. Eine Anmeldung ist dabei zwingend erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen

Fördermöglichkeiten für private Haushalte

Für Privatpersonen, Gewerbetreibende oder Kommunen und Vereine existieren verschiedene Förderprogramme von Seiten des Bundes. Hierzu zählen die Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die für energetische Sanierungen bzw. Bauvorhaben einen Tilgungszuschuss in Abhängigkeit des erreichten energetischen Standards gewähren. 

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Investitionszuschuss, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Es werden neben Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung auch Heizungserneuerungen bzw. -optimierungen sowie die Anlagentechnik finanziell gefördert. Zusätzlich können die Kosten für die energetische Fachplanung eines beauftragten Energieberaters mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.

Für die Antragsstellung ist sowohl bei der KfW als auch bei dem BAFA ein Energieberater notwendig.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Darüber hinaus sind auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) viele Informationen zu Fördermöglichkeiten für Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen gebündelt.

 

Der Landkreis Celle hat selbst keinen eigenen Fördertopf zur Verfügung.

Klimaschutzkonzept Landkreis Celle

Nachhaltiger und ganzheitlicher Klimaschutz benötigt ein fundiertes Konzept. Daher hat der Kreistagdie Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts für seine eigenen Zuständigkeiten sowie die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements beschlossen und eine entsprechende Förderung für ein Erstvorhaben über die Nationale Klimaschutzinitiative beantragt. Das Vorhaben wurde positiv bewilligt und startete im Januar 2022 mit einer Laufzeit von 24 Monaten.

Innerhalb der Projektlaufzeit wurde so ein Klimaschutzkonzept aufgestellt, welches konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen für den Landkreis Celle aufzeigt. Zukünftig soll das Klimaschutzkonzept als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für künftige Klimaschutzaktivitäten dienen. Primär geht es bei dem Klimaschutzkonzept um die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises. Das Klimaschutzkonzept wurde Mitte 2023 fertiggestellt und dem Kreistag vorgelegt.

Handlungsfelder

Die Handlungsfelder beziehen sich vor allem auf die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises. Die kreisangehörigen Kommunen verfolgen überwiegend eigene Klimaschutzaktivitäten. Den Kern des Klimaschutzkonzepts bilden die fünf Handlungsfelder:

  • Kreiseigene Liegenschaften
  • Erneuerbare Energien
  • Mobilität
  • Nachhaltige Verwaltung und Organisation
  • Wirtschaft und Privathaushalte 

 

Förderung durch:

Das Bundesumweltministerium initiiert und fördert seit 2008 gemeinsam mit der Nationalen Klimaschutzinitiative zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Für die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts erhält der Landkreis für die anfallenden Personal- als auch Sachkosten 75 % Förderung vom Bund. Der Klimaschutzmanager ist während der zwei Jahre befristeten Projektlaufzeit hauptsächlich konzeptionell tätig. Für die praktische Umsetzung des Konzepts kann eine Anschlussförderung beim Bund beantragt werden.

Förderkennzeichen: FKZ 03K17766




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