Erteilung Waffenbesitzkarte Jäger
Allgemeine Informationen
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie grundsätzlich eine Waffenbesitzkarte (WBK). Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können weitere Waffen eingetragen werden.
Wer Jäger/in ist, kann zunächst aufgrund seines Jagdscheines erlaubnispflichtige Langwaffen und/oder dazugehörige Munition erwerben. Nach dem Erwerb einer Langwaffe muss bei der zuständigen Waffenbehörde eine Waffenbesitzkarte beantragt und der Waffenerwerb angezeigt werden. Die Waffenbesitzkarte kann auch ohne direkten Eintrag einer erlaubnispflichtigen Waffe durch die Angabe/Nachweis eines glaubhaften Grundes (Bedürfnis Jäger/Jagdschein) beantragt werden.
Der Erwerb bzw. Übernahme einer Kurzwaffe ist jedoch nur mit einer Waffenbesitzkarte samt einem gültigen Voreintrag möglich. Verstöße stellen eine Straftat dar.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)
Online-Abwicklung
- Information:
Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Das bedeutet, Sie sind zum Beispiel nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen verurteilt worden. Die Feststellung erfolgt meist auf der Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und durch Abfrage bei den örtlichen Polizeibehörden.
- Sie besitzen die persönliche Eignung. Persönlich geeignet sind Sie, wenn Sie geistig und körperlich in der Lage sind, mit Waffen umzugehen. Dies ist zum Beispiel bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit nicht der Fall. Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung ist die Waffenbehörde verpflichtet, Ihnen auf Ihre Kosten ein fachärztliches oder fach- psychologisches Gutachten aufzugeben.
- Sie besitzen einen gültigen Jagdschein (=waffenrechtliches Bedürfnis) und damit die erforderliche Sachkunde.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Gültiger Jagdschein
- Nachweis über die Aufbewahrung der Waffen in einem Sicherheitsschrank Klasse 0 oder I (z.B. Rechnung oder Typenschild). Bestandsschutz bleibt unberührt.
Welche Gebühren fallen an?
- Ausstellung Waffenbesitzkarte 30,00 €
- Ausstellung Waffenbesitzkarte mit Voreintrag 60,00 €
- Ausstellung separater Munitionserwerbserlaubnis für bspw. Kurzwaffen 25,00 €
- Hinweis:
Waffeneintrag 1. Waffe 25,00 €
Waffeneintrag 2.-10. Waffe je 18,00 €
Waffeneintrag 11. Waffe je 12,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen ist innerhalb von zwei Wochen dem Landkreis Celle anzuzeigen. Der Voreintrag für eine Kurzwaffe hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. (Siehe Erwerbsanzeige Waffe)
Rechtsgrundlage
§§ 4-8, 13, 36 Waffengesetz (WaffG)